Verhalten bei Verkehrsunfall
Verhalten bei Verkehrsunfall
Geldwerte Tipps für das Verhalten nach einem Verkehrsunfall
1.Tipp: Schweigen ist Gold
Machen Sie vor Ort so wenige Angaben wie möglich! Dass Sie aber Ihre Personalien einschließlich der Haftpflichtversicherungsdaten angeben müssen, versteht sich von selbst.
Rufen Sie die Polizei zur Unfallaufnahme, wenn das Schadenausmaß umfangreicher ist. Aber auch gegenüber der Polizei empfiehlt es sich, auf seinen Anwalt zu verweisen und sich erst nach Beratung schriftlich zu äußern. Lassen Sie die Polizei den Unfall nur aufnehmen, ohne konkrete Angaben zum Unfallhergang zu machen.
Auf gar keinen Fall sollten Sie Schuld eingestehen, da man sich nach dem Unfall erfahrungsgemäß oft in einer Schocksituation befindet und das Ausmaß einer Aussage nicht überblicken kann.
2.Tipp: Hüten Sie sich vor »Rundum-Sorglos-Angeboten« der gegnerischen Versicherung
Wer Ratschläge der gegnerischen Versicherung zur Unfallregulierung befolgt, begeht den größten Fehler, den man in der Unfallregulierung überhaupt begehen kann. Die gegnerische Versicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen, das nur seinen Aktionären gegenüber verantwortlich ist und nicht Ihnen, dem Unfallopfer.
Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte praktische Abwicklung des Unfallschadens anbietet. Geben Sie nicht Ihr Fahrzeug aus der Hand. Schalten Sie selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen ein oder lassen Sie sich einen von Ihrem Anwalt empfehlen.
Viele Geschädigte, die unverschuldet einen Unfall erleiden, wissen überhaupt nicht, dass sie das Recht haben, einen Sachverständigen ihres Vertrauens einzuschalten. Dieses Recht gilt auch dann, wenn der Versicherer erklärt, dass er bereit ist, ohne Kfz-Sachverständigen den Schaden zu regulieren.
Keinesfalls sollte man sich auf Angebote des gegnerischen Versicherers einlassen, auf einen Sachverständigen zu verzichten oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen der Versicherung durchführen zu lassen. Aus guten Gründen spricht auch die Rechtsprechung davon, dass der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall die freie Wahl hat, welchen Kfz-Sachverständigen er hinzuzieht. Die Kosten werden in der Regel ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen.
3.Tipp: Suchen Sie einen Verkehrsanwalt Ihres Vertrauens auf
Dieser übernimmt für Sie den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung und setzt so optimal Ihre Schadensersatzansprüche durch.
Wussten Sie schon?
Der Bundesgerichtshof hat bereits vor einiger Zeit entschieden, dass derjenige, welcher schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt worden ist, einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Schadensregulierung beauftragen kann – auf Kosten des gegnerischen Versicherers!
Die erforderlichen Anwaltskosten sind nach der Rechtsprechung nämlich grundsätzlich Teil des ersatzpflichtigen Schadens. Nicht nur dies sollte Grund genug sein, umgehend einen Anwalt zu kontaktieren. Falls Sie den Unfall mit- oder alleinverschuldet haben, bekommen Sie Ihren Schaden und damit auch die Anwaltskosten nur entsprechend des Verschuldensanteils ersetzt.
4.Tipp: Wenn Sie verletzt sind, scheuen Sie nicht den Gang zu einem Arzt
Haben Sie bei einem Unfall Verletzungen erlitten, sollten Sie diese, möglichst binnen 24 Stunden nach dem Unfall, von einem Arzt bescheinigen lassen.
Scheuen Sie sich nicht ins Krankenhaus zu fahren, auch wenn Sie momentan nur geringe Schmerzen haben, denn oft treten die Schmerzen erst später auf.
Auch bezüglich Verletzungen sollten Sie sich von Ihrem Anwalt beraten lassen, da es von Schmerzensgeld bis hin zu Haushaltsführungsschaden eine Fülle von Ansprüchen gibt.
Ansprüche nach einem Verkehrsunfall
Ansprüche bei Sachschäden - die wichtigsten Schadenspositionen
o Reparaturkosten
o Wertminderung
o Mietwagenkosten - Nutzungsausfallentschädigung
o Abschleppkosten, Standkosten, Entsorgungskosten
o Gutachterkosten
o Anwaltskosten
Ansprüche bei Personenschäden - die wichtigsten Schadenpositionen bei Körperverletzung oder Tötung eines Menschen
o Arztkosten Heilbehandlungskosten
o Erwerbsausfallschaden
o Verdienstausfallschaden
o Schmerzensgeld
o Haushaltsführungsschaden ("Hausfrauenschaden")
o Hinterbliebenenrente
o Sterbekosten
Achtung - Kleingedrucktes:
Die sämtlichen vorgenannten Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, können allenfalls als Anhaltspunkte dienen und ersetzen keine anwaltliche Beratung.