Inkasso


 „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ (Berthold Brecht)


Fast jeder erlebt es einmal in seinem Leben: Ein Schuldner entzieht sich seiner Verantwortung und Sie stehen mit Ihrer berechtigten Forderung im Regen. In solchen Fällen unterstütze ich Sie fachkompetent bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ihr Arbeitsaufwand wird dadurch beträchtlich reduziert. Sie übergeben mir die erforderlichen Unterlagen und ich übernehme das Verfahren. Bevor wir jedoch Schritte einleiten, besprechen wir eventuelle Risiken.



Unternehmen, die Außenstände zu lange tolerieren, riskieren den Forderungsausfall und bei häufiger Wiederholung die eigene Liquidität. Gründe hierfür können Einwendungen des Schuldners aufgrund zwischenzeitig aufgetretener Mängel, die Verjährung der Ansprüche oder der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners sein.

 

Spätestens drei Wochen nach Überschreitung des Zahlungsziels, sollten deshalb bereits eine freundlich, aber strikte Zahlungsaufforderung versendet werden. Wenn diese nicht gefruchtet hat, sollten die offenen Rechnungen dem Rechtsanwalt zur Betreibung übergeben werden.

 

Wenn Sie es wünschen, sende ich dem Schuldner vor Einreichung der Klage noch eine letzte Mahnung zu oder beantrage zur Sicherung des Anspruchs und zur Beschleunigung der Angelegenheit sofort einen Mahnbescheid oder leite das gerichtliche Verfahren ein. Sollte der Schuldner nach erfolgreichem Abschluss des Gerichtsverfahrens die Zahlung weiterhin verweigern, kümmere ich mich auch um die gerichtliche Einbringung im Wege der Zwangsvollstreckung.