Mietrecht

  1. Ein Vermieter hat das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt. Dieser ist aber gar nicht in die Wohnung eingezogen. Fallen die Gründe für den Eigenbedarf später weg, obliegt dem Vermieter die sekundäre Darlegungslast hinsichtlich des nachträglichen Wegfalls.

  2. Die Klausel in einem Mietvertrag, wonach die Haltung einer Katze oder eines Hundes in einer Mietwohnung unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs genehmigt werde, ist als unangemessene Benachteiligung des Mieters zu bewerten und deshalb unwirksam.

  3. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Erlangen gebietet es das Interesse des Mieters an der Unverletzlichkeit der Wohnung, dass das dem Vermieter zustehende Besichtigungsrecht schonend ausgeübt wird. Mitgebrachte Personen müssen dem Anlass der Besichtigung gerecht werden.

  4. Das AG Wiesbaden hat entschieden, dass ein Vermieter nach Beendigung eines Wohnungsmietverhältnisses keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Mieter wegen gewöhnlicher Gebrauchsspuren der Wohnung hat. 

  5. Beauftragt ein Vermieter notwendige Instandsetzungsarbeiten, müssen die Mieter die Handwerker nach Voranmeldung in die Wohnung lassen und ihnen Aufmaß- und Vorbereitungsarbeiten gestatten. Ein hohes Alter der Mieter ändert daran nichts.