Familienrecht

  1. Besonders in Ehescheidungsverfahren spielen die anfallenden Kosten für die beteiligten Parteien eine gewichtige Rolle. Die Reduzierung des Streit- bzw. Verfahrenswertes kann zur Erleichterung beitragen. Nachfolgend werden zwei Beschlüsse beleuchtet, die deutlich machen, wie die Gerichtsbarkeit ihr Ermessen ausübt.

  2. Das Amtsgericht München hat den Antrag der getrennt lebenden Ehefrau auf Zuweisung von Hausrat in Form von mindestens eines oder beider Hunde zurückgewiesen. Maßgebend komme es darauf an, wer die Hauptbezugsperson zum Tier sei.

  3. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Vater zu Unrecht gezahltes Kindergeld auch dann an die Familienkasse zurückerstatten muss, wenn es nicht an ihn, sondern auf seine Anweisung auf ein Konto der Mutter ausgezahlt wurde, auf das er keinen Zugriff hat.

  4. Seit der Trennung nutzte der Ehemann das Familienfahrzeug allein. Die Ehefrau nimmt den Ehemann auf Zahlung von Nutzungsentschädigung in Anspruch und begehrte hierfür die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe.

  5. Im vorliegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Stuttgart über die Zuweisung eines Hundes nach der Scheidung der Hundehalter zu entscheiden. Nach Scheitern einer vereinbarten Umgangsvereinbarung verlangt die Ehefrau die Herausgabe des Hundes.