Ihr Termin bei mir


Eine Besprechung kann nur dann optimalen Erfolg haben und effizient sein, wenn sie sowohl von Ihnen als Mandant als auch von mir als Rechtsanwältin gut vorbereitet ist.

 

Ich bitte Sie daher um vorherige Terminvereinbarung. 

 

Hausbesuche und Termine außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sind nach vorheriger Absprache möglich.

 

Wenn Sie sich auf einen Termin bei mir vorbereiten wollen, sollten Sie folgende Tipps beachten:

 

  • Schildern Sie Ihren Fall schon bei der Anmeldung für einen Termin in groben Zügen. So kann ich mich  auf die eventuellen rechtlichen und tatsächlichen Probleme einstellen.

 

  • Machen Sie sich im Voraus eine Stichwortliste mit den Punkten, die Sie mir unbedingt mitteilen wollen und auch Ihre Fragen, die Sie mir stellen möchten.

 

  • Um Ihre Angelegenheit möglichst schnell und effektiv bearbeiten zu können, sind im Folgenden einige Dokumente benannt, die Sie möglichst zum Besprechungstermin mitbringen sollten oder bestenfalls mir vorab per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Fax zusenden:

 

in Bußgeldsachen:

  • Bußgeldbescheid
  • Aktenzeichen der Polizei oder andere Behörde
  • Anhörungsbogen der ermittelnden Behörde
  • Vernehmungsbogen der Polizei
  • Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden
  • sonstiger Schriftwechsel

in Verkehrsunfallsachen:

  • Aktenzeichen Polizei
  • Unfallbogen der aufnehmenden Polizei - Name und Nummer Ihrer  Rechtsschutzversicherung
  • Daten Ihres Fahrzeugs
  • Daten des Gegners und von dessen Fahrzeug
  • Fotos ( soweit vorhanden)
  • Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden
  • sonstiger Schriftwechsel

in Mietsachen:

  • Mietvertrag nebst Anlagen und eventuellen Ergänzungen
  • Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden
  •  bisheriger Schriftwechsel, falls vorhanden 

in Strafsachen:

  • Aktenzeichen der Polizei
  • Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft
  • Aktenzeichen des Gerichts
  • ggfls. Anklageschrift
  • sonstiger Schriftwechsel 

in Unterhaltssachen:

  • Gehaltsbescheinigungen der zurückliegenden 12 Monate
  • letzter Einkommensteuerbescheid
  • Nachweise über alle sonstigen Einkünfte
  • Nachweise über alle laufenden monatlichen Belastungen

in Inkassosachen:

  • dem Rechtsgeschäft zugrundeliegende Verträge
  • Rechnungen
  • Mahnungen
  • evtl. vorausgegangener Schriftwechsel mit dem Gegner