Allgemeines


"Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich." (Wilhelm Busch)


Einen Rechtsanwalt zu haben, kostet Geld.

Keinen Anwalt zu haben, kann mehr Geld kosten.

In Deutschland erfolgt die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung entweder nach dem Gesetz (RVG = Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder aufgrund von Honorarvereinbarungen.

Je nach Art der Tätigkeit des Anwalts fallen unterschiedliche Gebühren an. Zu unterscheiden ist, ob der Anwalt lediglich beratend tätig wird oder den Mandanten außergerichtlich oder gerichtlich vertritt.

Ist der Mandant Verbraucher und ist keine Gebührenvereinbarung getroffen worden, betragen die Gebühren des Rechtsanwalts für die außergerichtliche Beratung und für die Erstattung von Gutachten seit dem 1.7.2006 maximal 250 Euro. Die Erstberatungsgebühr ist auf maximal 190 Euro für das erste Beratungsgespräch mit einem Verbraucher gekappt.



Ist eine außergerichtliche Vertretung vereinbart, fällt in der Regel eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 Vergütungsverzeichnis (VV) RVG an. Hier sieht das RVG einen Gebührenrahmen von einer 0,5 Gebühr bis hin zu einer 2,5 Gebühr vor. Die Mittelgebühr beträgt 1,3 und wird in den meisten, durchschnittlichen Fällen in Ansatz gebracht. Konnte der Anwalt in der Sache eine außergerichtliche Einigung herbeiführen, so fällt außerdem eine 1,5 Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG an. Sofern eine Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren nicht gewünscht ist, kann der Anwalt auch im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung eine Vergütungsvereinbarung mit seinem Mandanten treffen.

Im Falle der gerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts dürfen die gesetzlichen Gebühren durch die Vereinbarung jedoch nicht unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Gebühr ist jederzeit möglich.

Die Höhe der Anwaltsgebühren ist - wie bei den an das Gericht zu zahlenden Gerichtsgebühren - in den meisten Fällen abhängig vom Gegenstandswert (außergerichtliches Verfahren) der Angelegenheit, auch Streitwert (gerichtliches Verfahren) genannt.

 

Scheuen Sie sich nicht, mich auf die entstehenden Kosten anzusprechen !