Reiserecht


„Zum Reisen gehört Geduld, Mut, Humor und dass man sich durch kleine widrige Zufälle nicht niederschlagen lasse.“ ( Adolph von Knigge )


Die schönste Zeit des Jahres - und dann so etwas! Rund 30 Millionen Pauschalreisen werden jedes Jahr in Deutschland verkauft. Nicht selten sind Reisende mit dem Ablauf bzw. der Durchführung der Reise unzufrieden - und wenden sich dann an ihren Reiseveranstalter, um Minderungs - oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.



Der Urlaub soll erholsam, anregend, schön und möglichst ohne Urlaubsärger ablaufen. Es gibt zwar kein spezielles "Urlaubsrecht" aber ein sehr verbraucherfreundliches Reiserecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Das Reiserecht widmet sich Fragen wie zum Beispiel: "Wann kann ich vom Reisevertrag zurücktreten oder kündigen? Wann kann ich eine Reisepreiskürzung vornehmen oder sogar Schadenersatz fordern?"

Ich kann Ihnen helfen, sich im Reiserecht besser zurechtzufinden, Rechte und Ansprüche zu erkennen und die teilweise strengen formellen Anforderungen an die Geltendmachung von reiserechtlichen Ansprüchen einzuhalten.